Abteilung Großkaliber
Überprüfungen bezüglich fortbestehenden Bedürfnissen:
Mittlerweile beginnen die Ordnungsbehörden mit der Überprüfung des fortbestehenden Bedürfnissen für den Besitz von Waffen und Munition (§14 Abs. 4, Abs. 2 WaffG) nach 5 bzw. 10 Jahren. Bis 2026 sind dafür ausschließlich Bestätigungen des Vereins und nicht des anerkannten Sportschützenverbandes erforderlich. Wir haben dazu ein Formular entworfen, welches von den Vereinen für diese Bestätigungen verwendet werden kann. (Siehe datei herunterladen) Bitte fügen Sie oben im Dokument den Namen Ihres Vereins ein.
Unsere turnusmäßigen Schießzeiten in Gundihausen nach Schießplan
2. Kassierer: Markus Fleischmann
2. Schriftführer Christian Forstmaier
Kurzwaffenreferent: Florian Forstmaier
Langwaffenreferent: Stefan Sellmer
